An den DRIV bzw. WKO-Kundige:
Ich habe ein Problem, für das ich die WKO richtig auslegen muss und habe deshalb ein paar Fragen an Euch:
Vorausgestellt:
Die WKO des DRIV, die für Organisation und Abwicklung aller Inline-Speedskating-Wettbewerbe im Halbmarathon(21,0975 km), Marathon (42,195 km), Doppelmarathon (84,390 km) und in den Langstrecken (ab 80 km) im Bereich des DRIV gilt (Nr der WKO: 1), enthält eine Vorschrift zur Bevorzugung der lizensierten Sportler (DRIV-Mitglieder), nämlich das Gebot, Lizenzskater vor den Nichtlizensierten zu starten (Nr. 6.4). Außerdem enthält sie die Regelung, dass Männer und Frauen getrennt zu starten sind (ebenfalls Nr. 6.4).
Nicht enthält die WKO aber ein Verbot, Lizensierte mit Nichtlizensierten in eine gemeinsame Wertung aufzunehmen. Die WKO enthält ebenfalls nicht das Verbot, Sportler, die unter unterschiedlichen Bedingungen starten, gemeinsam zu werten.
Frage 1: Was ist der Grund? Ist es ein Versäumnis oder Absicht oder hielt man es für eine Selbstverständlichkeit, dass nur unter gleichen Bedingungen Startende gemeinsam gewertet werden können?
Frage 2: Ist es automatisch Folge des Fehlens einer solchen Regelung, dass Lizensierte (es betrifft vor allem die Frauen), die nach Geschlechtern getrennt starten, mit den Nichtlizensierten, die nicht nach Geschlechtern getrennt starten, gemeinsam gewertet werden dürfen?
Frage 3: Wie gesagt, gilt die WKO für Rennen im Bereich des DRIV. Was muss getan/festgelegt werden, damit die WKO auch für die Nichtlizensierten gilt?
Frage 4: Wenn die WKO für die angehängte Veranstaltung der Nichtlizensierten gelten soll, darf sie dann nur ganz oder auch partiell gelten? Also das Verbot des Windschattenfahrens ja, aber der nach Geschlechtern getrennte Start ist nicht zwingend?