von seeberg » 14 Jul 2008 10:02
Regelwerke haben zunächst generalisierenden Charakter – daher provoziert jede ursprüngliche Intentionen ggf. übertretende „Auslegung“ eine Differenzierung durch das Regelwerk gebende Organ. So werden sie immer komplizierter und die Gefahr der inneren Widersprüchlichkeit wächst. Irgendwann „blickt kaum noch jemand durch“.
Auch die DRIV-WKO nähert sich diesem Zustand, sie müsste dringend durchforstet werden, wie mir Barbara in der Frühjahrs-Sk bestätigte.
Auf Deine Frage zur Auslegung kann Dir niemand eine verbindliche Antwort geben, lieber Merten. Denn die WKO wird unterhalten von den FACH-Warten der DRIV-Landesverbände, die in der Kommission über Annahme oder Ablehnung von Anträgen entscheiden. Der von denen gewählte Sk-Vorstand ist lediglich ausführendes bzw. überwachendes Organ - daher kann auch keines seiner Mitglieder die „Auslegbarkeit“ bestimmen.
Im Zweifelsfall macht es, bevor es zu Problemen im Rennen kommt, Sinn, das ursprüngliche Ansinnen des der Bestimmung zu Grunde liegenden Antrags ernsthaft zu hinterfragen.
Da ich persönlich auch Skates als „mobilen Untersatz“ ansehe, und die „Streckenlänge“ ja nicht eingegrenzt ist, sehe ich keinen Auslegungs-Spielraum – abgesehen davon, dass „100-200 Meter nebenher skaten“ in verschiedener Weise ja nicht unproblematisch ist. Die Rennstrecke, egal, ob Bahn oder Straße, ist sinnvoller Weise allein den Sportlern vorbehalten (allein schon, um den Schiedsrichtern Übersicht und Kontrolle zu ermöglichen). Und auch dort, wo begleitende Wege vorhanden sind, würden sowohl zu den Rennläufern als auch zwischen den Helfern deutliche – und vermeidbare (!) - Unfallrisiken geschaffen werden.
hjo, RIVSH