Hm, Feedback gibt's ja eigentlich immer erst hinterher. Ich hab aber schon mal vorab eine Frage: In der Ausschreibung zum Spreewaldmarathon am kommenden Wochenende (der Halbmarathon hat eine C-Lizensierung erhalten) steht ein beunruhigender Satz drin:
"Hinweise zu Ordnung und Sicherheit
Es kann keine freie Wegstrecke für die Sportler garantiert werden. Bei plötzlich auftretendem Fahrzeugverkehr müssen die Teilnehmer der Sicherheit aller übrigen Verkehrsteilnehmer Vorrang vor dem Wettkampfziel einräumen. Die Teilnehmer haben den Weisungen der Polizei Folge zu leisten."
So eine ähnliche Frage gab's glaube ich letztes Jahr schon einmal bei einem regionalen Event. Ist das noch im Rahmen der Toleranzgrenze oder muß die Strecke zwingend absolut verkehrsfrei gehalten werden?
@rollratte Das Thema hatten wir letztes Jahr schon einmal. Es stellte sich heruas, daß die Straße frei war. Offensichtlich will sich der Veranstalter mit so einem Satz absichern: Für den Fall, daß doch einmal ...
Gruß
Gerd
Nachtrag:
Ok, beim nächsten Mal lese ich dann den ganzen Beitrag, bevor ich antworte.