rami hat geschrieben:Offenbar sind einige der "erfahrenen" Skater/Veranstalter doch wesentlich schlauer als die Trainer/Verantwortlichen, die die neue WKO erarbeitet hatten und die seit Anfang 2009 gilt! Oder warum wird (zunehmend) dagegen verstoßen? Bei der 18. Vattenfall-City-Nacht war das massiv zu beobachten.
Da standen die Skater des Jahrgangs 1997 quasi als eigenes Team neben denen der GBC vorn an der Startlinie - sogar gut gemischt m/w!
Auf eine Tage vorher erfolgte Nachfrage hinsichtlich festgestellter Widersprüche zwischen Ausschreibung/WKO und tatsächlicher Meldepraxis wurde mir geantwortet, daß von Beginn an Starter mit einem Alter von 12 Jahren zugelassen werden sollten und daß die Jahresbegrenzung 1996 in der Ausschreibung wohl falsch sei! Die Freigabe für Schülerklassen ab 12 Jahre sollte sogar noch mit einem Newsletter klargestellt werden - was dann aber doch nicht erfolgte!
Für mich erhebt sich immer mehr die Frage, wozu es noch einen Verband und eine WKO geben soll, wenn der oder die Veranstalter nach eigenem Gutdünken verfahren können - oder einfach nur besser wissen, wie man junge Sportler "aufbaut" ...!?
Ralph
Die bisherigen Streckenlängen-Begrenzungen für den Nachwuchs standen in der WKO-Renovierung von 2008 auf 2009 überhaupt nicht zur Diskussion („neu erarbeitet“ wird sie übrigens derzeit, da die Kommission den vorgelegten Entwurf im Frühjahr aus opportunistischen Gründen zwar annahm – zugleich verwiesen wir ihn aber zur erneuten Überarbeitung (2010) zurück).
Offensichtlich gibt es zum Thema jedoch erheblichen Diskussionsbedarf. Denn einerseits gehen andere Sportverbände, wie weiter oben dargelegt, von ganz anderen Einsichten bzgl. der Belastbarkeit aus und nehmen Veranstalter ihr grundsätzliches Recht auf Gestaltung ihres Angebots in Anspruch - andererseits hat ein Sport-Fachverband irgendwann diesbezügliche Regeln aufgestellt (die jedoch selbstverständlich, wie andere auch, immer wieder den tatsächlichen Gegebenheiten und besseren Erkenntnissen angepasst werden müssen).
(Hierbei lasse ich die berechtigten Fragen nach der Verbindlichkeit von Regeln für WEN (übrigens einer der Gründe für die erneute WKO-Überarbeitung) oder der Widersprüchlichkeit von Ausschreibung und Umsetzung bewusst ohne weitere Betrachtung.)
Veranstaltern „Besserwisserei“ vorzuwerfen heißt jedoch im Grunde, ihre Souveränität und auch ihr Engagement – das oft von DOSB-VEREINEN getragen wird – zu schwächen. Immerhin unterhalten insbesondere die Veranstalter die öffentliche Darstellung des Sports - und sind Vereine die TRÄGER des Fachverbands (dieser ist nicht Selbstzweck, ihm immer wieder die Rolle der Obrigkeit zu zu messen, ist daher sachlich unbegründet). Und am Ende hätten die Veranstalter allein - nicht der Fachverband – die juristische (und moralische) Verantwortung für die Folgen ihres Tuns zu tragen …