Hallo NRW-Skater-Gemeinde,
ich bin einwenig überfragt...
DRIV-WKO setzt Folgendes voraus:
"...
2.1 Bahnen
Die Bahn hat zwei Geraden gleicher Länge, die durch zwei symmetrische Kurven gleichen Durchmessers verbunden sind. Die Vermessungslänge darf nicht weniger als 100 m und nicht mehr als 450 m betragen.
Die Bahn muss an der schmalsten Stelle mindestens 5 m breit sein..."
(DRIV-WKO. Stand März 2008)
Nachdem wie die Bahn in Leverkusen mir an einigen Stellen etwas schmaler als 5m zu sein schien, habe ich sie gestern an der schmalsten Stelle vermessen. Meine Messung ergab 3,90m...
Kann jemand diese Diskrepanz erklären?
Danke im Voraus!
Gruß Valeri