ADAC Bericht 1/2005 - Geldbußen für Inlineskater 10-20 Euro

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Beitragvon Pogge » 11 Jan 2005 10:23

Hmmm, wenn Skater Fußgänger sein sollen, ist dann nicht die Geschwindigkeit der Skater automatisch auch Schrittgeschwindigkeit? :?: :roll:
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Beitragvon Bernhard Kunkel » 11 Jan 2005 12:52

Tja auch da schweigt sich der Gesetzgeber aus, ein Schelm wer da was böses vermutet. Ok im Sachadensfall muß du als Skater wohl beweisen das du nicht schneller bist oder was meinen die Rechtsexperten hier ?

Ich habe die böse Vorahnung das wir im Sommer mit einem fertigen Gesetz konfrontiert werden, bei dem uns allen der Mund aufstehen bleibt.
Auch das kleine "Zückerli" Strassen werden für die Skater freigeben, ist eine "KANN-Bestimmung" man kann sie nicht gerichtlich einfordern. Ich geht davon aus das jeder so ein guten Draht in die Politik hat wie wir es haben?
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Beitragvon Frank Räcker » 11 Jan 2005 13:12

Pogge hat geschrieben:Hmmm, wenn Skater Fußgänger sein sollen, ist dann nicht die Geschwindigkeit der Skater automatisch auch Schrittgeschwindigkeit? :?: :roll:


In der Stvo steht nix über die Geschwindigkeit von Fussgängern.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_25.php

Interessant ist Absatz 2. Nimm einfach was sperriges mit und du musst auf der Strasse skaten ;-)
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Beitragvon Laude » 11 Jan 2005 14:49

:idea: wie wärs mit ein paar nordischen Stecken...

siehe auch "Wie trainiere ich im Winter" Beitrag vom Nordic Fitness Team :lol:
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Beitragvon Tilo » 11 Jan 2005 17:10

Meines Wissens wird Schrittgeschwindigkeit mit ca. 4- 6 km/ h in der Fahrschule gelehrt.

Also nur noch Bergan ab 15% Steigung skaten :!: :idea: :lol:
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Beitragvon pava » 11 Jan 2005 17:33

Zum Thema "Schrittgeschwindigkeit von Skatern" kann ich mich an ein Urteil erinnnern:

Der Richter meinte, Schrittgeschwindigkeit sei zwar im Sinne der StVO, aber von einem Anfänger bis Normalo-Skater gar nicht unfall-/sturzfrei auf längere Strecken zu bewältigen. Er hatte dem Skater dann nur eine geringe Teilschuld am Zusammenstoß mit dem Fußgänger zugewiesen.
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Beitragvon gerüchtekoch » 12 Jan 2005 10:42

Na das weiß ich jetzt warum es Nordic Skating gibt: Für Skaten in Schrittgeschwindigkeit in der Fußgängerzone. Mit den Stecken fällt man nicht so leicht. :P
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Beitragvon Bernhard Kunkel » 12 Jan 2005 13:15

Danke Frank
"Interessant ist Absatz 2. Nimm einfach was sperriges mit und du musst auf der Strasse skaten.."

gilt eine 90er Schiene schon als sperrig ? :o :o


Wie so oft von drin kreative Beiträge !
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Schrittgeschwindigkeit

Beitragvon Günther » 12 Jan 2005 14:16

Tilo hat geschrieben:Meines Wissens wird Schrittgeschwindigkeit mit ca. 4- 6 km/ h in der Fahrschule gelehrt.

Also nur noch Bergan ab 15% Steigung skaten :!: :idea: :lol:

Die Schrittgeschwindigkeit ist für Fahrzeuge definiert, Fußgänger dürfen schneller sein.....

So darfst Du in Spielstrassen mit Deinem Auto, Motorrad und Fahrrad nur Schrittgeschwindigkeit fahren, aber Kinder dürfen sich beim Spielen durchaus schneller bewegen.
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Beitragvon Tilo » 12 Jan 2005 17:40

Der Bundesgerichtshof (BHG) hat in seiner Entscheidung vom 19.03.2002 ausgeführt, dass Inline–Skater "besondere Fortbewegungsmittel im Sinne des § 24 StVO" sind. Dem Gericht erschienen sie den dort ausdrücklich genannten Rollern am ähnlichsten. Damit steht fest, dass Inline–Skater im rechtlichen Sinne keine Fahrzeuge – wie beispielsweise Fahrräder – sind.


Quelle: www.adac.de

Da wir bislang noch als Fußgänger gelten dürfen wir uns ergo beliebig schnell auf Spielstraßen bewegen.
Oder sind Spielstraßen nur für Kinder? (Dann müssten diese doch eigentlich Kinderspielstraßen heißen..?)
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Beitragvon Magnus » 12 Jan 2005 17:54

Tilo hat geschrieben:Da wir bislang noch als Fußgänger gelten

... so ganz kommt das auch nicht hin. Ich weiss nicht mehr wo ich das "geklaut" habe
Folgenden interessanten Artikel wurde in der "INLINE Skate" Ausgabe 03/2001 veröffentlicht. Wir möchten Ihnen diesen Artikel in Auszügen zitieren:

Zum Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg am 15. August 2000 (9 U 71/99; verankert in StVO§§ 24, 25,2.)

Die Richter sagten, daß Inliner zu den nicht motorisierten Fahrzeugen: "Nicht motorisierte Fahrzeuge sind damit gesetzlich ohne weiteres auf öffentlichen Straßen zugelassen." Skates wurden in diesem Urteil mit Rennrädern verglichen, also "ebenfalls reine Sportgeräte, die aber auf der Straße benutzt werden dürfen." Inliner gehören auf Landstraßen an den rechten Fahrbahnrand, da es keine ähnlichen Fortbewegungsmittel wie Kinderwagen, Roller und Rollstühle sind.

Kurios:
Dieses Gerichtsurteil wurde GEGEN eine Skaterin, die auf der linken Fahrbahn in einer unübersichtlichen Kurve auf der Landstraße fuhr und ihre Schadenersatzansprüche verlor.

Auszüge aus: "Urteil gegen Skaterin hilft Skatern" in: INLINE Skate 03/2001

Könnte von der KISS Homepage sein....

Damit sind wir wieder keine Fussgänger...

@LoW: Nein! Es ist nicht von euer Homepage! :wink:
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Beitragvon schagoCH » 12 Jan 2005 23:32

also in der Schweiz is das nicht ganz so einfach mit dem auf der strasse skaten:
laut strassenverkehrsgesetz ist ein skate ein sogenanntes FäG, ein fahrzeugähnliches gefährt (wie auch kickboards). somit ist es uns zwar gestattet auf "verkehrsarmen" strassen zu skaten, jedoch haben wir gegenüber allen anderen verkehrsteilnehmern keine rechte.
zudem muss bei dunkelheit eine angepasste beleuchtung vorhanden sein (vorne weiss, hinten rot).
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Beitragvon Pogge » 13 Jan 2005 09:47

@Magnus:
Das zitierte Urteil ist in der Revision beim BGH in genau diesem Aspekt verworfen worden! In allen anderen Punkten hatte es aber Bestand!!
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Beitragvon Gerd » 13 Jan 2005 16:42

schagoCH hat geschrieben:also in der Schweiz is das nicht ganz so einfach mit dem auf der strasse skaten:
laut strassenverkehrsgesetz ist ein skate ein sogenanntes FäG, ein fahrzeugähnliches gefährt (wie auch kickboards). somit ist es uns zwar gestattet auf "verkehrsarmen" strassen zu skaten, jedoch haben wir gegenüber allen anderen verkehrsteilnehmern keine rechte.
zudem muss bei dunkelheit eine angepasste beleuchtung vorhanden sein (vorne weiss, hinten rot).


Also damit könnte ich auf jeden Fall leben. Es will ja keiner auf die Autobahn mit Skates, oder auf irgendeine Ausfallstraße zur Rush-Hour.

Und im Dunkeln Beleuchtung zu verlangen ist sicher nicht ganz abwegig und jedenfalls zumutbar.

Gruß

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Beitragvon Pogge » 13 Jan 2005 19:40

@schagoCH: "keine Rechte" heißt das, das ich dann auch auf keinen Fall Vorfahrt habe(sozusagen Freiwild bin), auch wenn meine Straße Vorfahrt hat? Oder heißt das, keine besonderen Rechte???
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