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Pogge hat geschrieben:Hmmm, wenn Skater Fußgänger sein sollen, ist dann nicht die Geschwindigkeit der Skater automatisch auch Schrittgeschwindigkeit?
Tilo hat geschrieben:Meines Wissens wird Schrittgeschwindigkeit mit ca. 4- 6 km/ h in der Fahrschule gelehrt.
Also nur noch Bergan ab 15% Steigung skaten
Der Bundesgerichtshof (BHG) hat in seiner Entscheidung vom 19.03.2002 ausgeführt, dass Inline–Skater "besondere Fortbewegungsmittel im Sinne des § 24 StVO" sind. Dem Gericht erschienen sie den dort ausdrücklich genannten Rollern am ähnlichsten. Damit steht fest, dass Inline–Skater im rechtlichen Sinne keine Fahrzeuge – wie beispielsweise Fahrräder – sind.
Tilo hat geschrieben:Da wir bislang noch als Fußgänger gelten
Folgenden interessanten Artikel wurde in der "INLINE Skate" Ausgabe 03/2001 veröffentlicht. Wir möchten Ihnen diesen Artikel in Auszügen zitieren:
Zum Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg am 15. August 2000 (9 U 71/99; verankert in StVO§§ 24, 25,2.)
Die Richter sagten, daß Inliner zu den nicht motorisierten Fahrzeugen: "Nicht motorisierte Fahrzeuge sind damit gesetzlich ohne weiteres auf öffentlichen Straßen zugelassen." Skates wurden in diesem Urteil mit Rennrädern verglichen, also "ebenfalls reine Sportgeräte, die aber auf der Straße benutzt werden dürfen." Inliner gehören auf Landstraßen an den rechten Fahrbahnrand, da es keine ähnlichen Fortbewegungsmittel wie Kinderwagen, Roller und Rollstühle sind.
Kurios:
Dieses Gerichtsurteil wurde GEGEN eine Skaterin, die auf der linken Fahrbahn in einer unübersichtlichen Kurve auf der Landstraße fuhr und ihre Schadenersatzansprüche verlor.
Auszüge aus: "Urteil gegen Skaterin hilft Skatern" in: INLINE Skate 03/2001
schagoCH hat geschrieben:also in der Schweiz is das nicht ganz so einfach mit dem auf der strasse skaten:
laut strassenverkehrsgesetz ist ein skate ein sogenanntes FäG, ein fahrzeugähnliches gefährt (wie auch kickboards). somit ist es uns zwar gestattet auf "verkehrsarmen" strassen zu skaten, jedoch haben wir gegenüber allen anderen verkehrsteilnehmern keine rechte.
zudem muss bei dunkelheit eine angepasste beleuchtung vorhanden sein (vorne weiss, hinten rot).
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