ADAC Bericht 1/2005 - Geldbußen für Inlineskater 10-20 Euro

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Regelung in der Schweiz - Download PDF

Beitragvon Bernhard Kunkel » 14 Jan 2005 15:47

Habe ein PDF mit der Regelung aus der Schweiz, (8 Seiten) , dort ist alles so ziemlich geregelt. Da kann man in Deutschland nur von träumen, da sind die Schweizer viel weiter. So noch einer sagen die Schweizer sind langsam. :o

Man besten Ausdrucken und einem Politiker seiner Wahl um die Ohren "hauen", (ich meine verbal nicht körperlich !!)

Http://www.speedfuchs.de/Verein/skater_Schweiz1.pdf

Viel spass beim Lesen :o
Bernhard Kunkel

Mit dem Zweiten skatet man besser
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Beitragvon brandbarth » 14 Jan 2005 16:54

Viel spass beim Lesen


Boah, ist der Text dröge. Ich hole heute abend meine fahrzeugähnlichen Geräte raus, um sie zur linearen Fortbewegung entlang verkehrsarmer Strassen zu nutzen...
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Beitragvon austinrover » 17 Jan 2005 20:58

Nach meinen letzten Inline Erfahrungen ist es egal ob man in Belgien mit Warnweste fährt oder nicht - man wird in jedem Fall überfahren.

... Strirbt aber den Heldentod auf Rollen
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Beitragvon rhc » 24 Jan 2005 01:28

:shock: Hier hat jemand von Deutschlands großem Speedskater-Magazin einfach mal den ADAC-Bericht abgeschrieben... richtiger wird der Text dadurch leider auch nicht :roll:
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Beitragvon Enrico » 24 Jan 2005 10:48

Alles klar... der ADAC konnte hellsehen?!
Auf speedskater.de ist der Artikel vom 19.01...
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Beitragvon rhc » 24 Jan 2005 11:41

Auf speedskater.de ist der Artikel vom 19.01...

... in dem eine Gesetzes-/Verordnungsänderung suggeriert wird, die es nicht gibt :idea:
Lustige Enten gibt es übrigens auch hier zum Nachlesen 8)
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Beitragvon shorty » 28 Feb 2005 13:18

Ein bissle spät, aber doch noch...
Erst jetzt hab ich dieses Forum entdeckt. Leider, denn sonst hätte ich früher dem Grübeln ein Ende setzen können...

Hatte hierzu auch bereits einen Artikel auf der Inlinenews verfasst.

Inlinskater sind bereits von der StVO umfasst. Bislang nur nicht ausdrücklich. Wir sind nach dem BGH Urteil als besondere Fortbewegungsmittel einzustufen. Die leidige Abgrenzung Spielzeug oder Sportgerät tut dort nichts zur Sache.

Als besondere Fortbewegungsmittel (§ 24 StVO) gelten für uns die selben Vorschriften wie für Fußgänger.
Das heißt: Fußweg Benutzungspflicht wo ein solcher vorhanden (und auch benutzbar) ist. Wo keiner vorhanden ist linker Fahrbahnrand (außerorts) und wahlweise rechts oder links innerorts.
Fahrradwege dürfen und müssen benutzt werden, wenn sie gleichzeitig Fußwege sind (in den meisten Fällen). Reine Radwege grundsätzlich nicht, es sei denn es ist kein Fußweg vorhanden.

Zum Thema Geschwindigkeit:
Die Geschwindigkeit ist immer so zu wählen, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, oder verletzt werden. Also auf stark frequentierten Fußwegen möglichst nicht schneller als die Fußgänger. Auf einem bis an den Horizont freien Fußweg ohne Einmündungen und andere unübersichtliche Stellen empfehle ich unterhalb der Schallgeschwindigkeit zu bleiben :wink:
Schrittgeschwindigkeit ist also nicht grundsätzlich erforderlich.

Thema Bußgeld:
Das gibt es bei jeder Fortbewegung im Straßenverkehr, bei der geltende Vorschriften verletzt werden und sich ein fleißiger Gesetzeshüter genötigt sieht das zu ahnden. Also auch möglich: Führerscheinverlust für eine Trunkenheitsinlinefahrt mit Rotlichtverstoß... Ich meine ne rote Ampel!!!

Zum Thema Unfälle und Haftung für Schäden:
Hier ist der jeweilige Einzelfall genau zu betrachten. Je nach den Gesamtumständen ist nicht immer nur der Skater "schuld".

Weitere Beratung im Schadenfall liefert am besten der Anwalt eures Vertrauens und nicht ne ADAC Winterpausennachricht :)

Gruß

Christoph
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Beitragvon Flo » 28 Feb 2005 14:15

Na, das war doch endlich mal Klartext! Obendrein juristisches Deutsch schmunzelnd und zum Schmunzeln rübergebracht.

Gruß Flo
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Beitragvon Christian » 02 Mär 2005 03:06

Als besondere Fortbewegungsmittel (§ 24 StVO) gelten für uns die selben Vorschriften wie für Fußgänger.
Das heißt: Fußweg Benutzungspflicht wo ein solcher vorhanden (und auch benutzbar) ist. Wo keiner vorhanden ist linker Fahrbahnrand (außerorts) und wahlweise rechts oder links innerorts.


D.h., wenn der Fußweg z.B. gepflastert ist oder so, kann ich auch auf der Straße fahren ??
  • So muss ein Rollen-Setup aussehen: oOOo
  • und dann gehts zum => ____/ ~~~
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Beitragvon shorty » 02 Mär 2005 10:33

@ Christian:

Nein, leider ist das nicht so einfach.
Solange man sich noch einigermaßen gefahrlos - wenn auch langsam - auf dem Fußweg bewegen kann, dann darf man nicht auf die Straße.

Die Abgrenzung ist hier immer sehr schwierig.
Fälle in denen ich persönlich meine, dass man auf der Straße fahren darf sind z.B., wenn der Fußweg nach Gewitter o.ä. derart mit Ästen Schlamm usw. verschmutzt ist, dass man dort nicht mehr rollen kann. Oder, wenn der Fußweg in manchen kleinen alten Dörfchen mal gerade 40 cm breit ist, oder im Winter z.B. nicht geräumt und/oder vereist...
Würde allerdings im Zweifel immer der Kontrolle des Richters unterliegen.

Versteht mich nicht falsch. Das ist nur die rechtliche Betrachtungsweise, die mit der Praxis nicht immer übereinstimmt :wink: .

Ich selbst bin aus Trainingsgründen auch gezwungen die Vorschriften nach meinen Bedürfnissen "auszulegen". Habe dabei aber immer im Hinterkopf, dass ich im Zweifel zurückstecken muss. Und mit netten Worten kann man die Herren in Grün eher besänftigen, als mit rechtlich fundierten Argumenten matt setzen... denn die verstehen dann teilweise nicht mehr wovon man redet und verwarnen einen dann möglicherweise aus Prinzip.

Bei Unfällen oder Einzelberatungsbedarf stehe ich natürlich gerne zur Verfügung. Das kann dann aber wegen meiner beruflichen Schweigepflicht nicht übers Forum laufen.


Grüße

Christoph
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Beitragvon funky » 02 Mär 2005 11:02

Hi Christoph,

finde ich prima, dass Du Dich hier mal fundiert zu dem Thema äußerst!

Wir hatten z.B. auch schon mal heftige Diskussionen bei Ausfahrten, weil einige nicht einsehen wollten auf nem Radweg (kein Gehweg vorhanden)die Geschwindigkeit zu reduzieren wenn ihnen eine Oma -die volle Breite des Radweges ausnutzend- entgegenkommt. Ich denke, selbst wenn die Oma eigentlich besser nicht mehr Radfahren sollte, sie sich aber durch die Speedies heftig erschreckt und vom Rad fällt, haben wir ganz schlechte Karten, wenn es zu einem Prozeß kommt. Oder seh ich das falsch? (mal ganz davon abgesehen, dass man IMMER darauf achten sollte niemanden zu gefährden) Ich denke, egal wo man sich bewegt, wenn alles frei ist, kein Problem, sobald andere Verkehrsteilnehmer ins Spiel kommen, müssen wir uns einfach zurückhalten und Geschwindigkeit und Fahrweise anpassen.

Gruß
Frank
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Omas...

Beitragvon Hannes » 02 Mär 2005 16:41

Auch wenn's am Thema ein bisschen vorbeischrammt: Ich bin allergisch, wenn der Begriff "Oma" oder "Opa" als Synonym herhalten muss für nicht mehr verkehrstauglich, mehr oder weniger vertrottelt etc. Vielleicht hängt's auch damit zusammen, dass ich nicht mehr so ganz weit weg von dieser Lebensphase bin.
Meine Erfahrungen als Skater sind nicht die, dass mich ältere Menschen in der Ausübung meines Sportes stören/behindern/beeinträchtigen, sondern es sind die "normalaltrigen", hauptsächlich Männer, die es fertgbekommen, mich auf einer völlig leeren Kreisstraße mit einem Abstand von 50 cm seitlich zu überholen, kurz bevor sie mich passieren ohne jede Not das eindrucksvolle Signalhorn betätigen und mir, nachdem sie vorbeigefahren sind, den Stinkefinger zeigen.
Wenn ich durch belebteres Gebiet fahre, sorge ich durch langsame und defensive Fahrweise dafür, dass von mir keine Gefahr ausgeht; als langjähriger Autofahrer versuche ich, gefährliche Situationen so weit als möglich zu antizipieren.
Ich finde es traurig, dass man tatsächlich diskutieren muss, als Skater sich gemäß § 1 StVO zu verhalten - dass es dabei auch um Rücksichtnahme gegenüber älteren Menschen geht, ist doch selbstverständlich.
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Beitragvon austinrover » 02 Mär 2005 17:04

@Hannes - meine 100% Zustimmung - hab ich auch schon erlebt

Gefählich sind eher die sportlichen 3er BMW's die handytelefonierend ohne anzuhalten aus der Seitenstrasse fegen.
Und Hundebesitzern mit Kötern namens "Dertutnix" ... wo ich dann jedoch beweise das ich auf dem 200 meter Sprint schneller bin ;)

Die meisten schweren Skaterunfälle passieren übrigens nicht auf der Strasse sondern durch Vorfahrtsituationen.

Das Problem des auf der Strasse Skatens sind auch eher die Sonntagsmittags-nach-dem-kaffe Skater die mit Ihren Aldi Skates (prinzipeell ohne schutzausrüstung) 2 mal im Jahr fahren und ducrchaus gut auf dem Seitenstreifen, Fussweg etc. aufgehoben sind, das gleiche gilt für Kinder .

Siehe auch hierzu die Statistik und der Bericht der Bundesanstalt für Strassenwesen:http://www.bast.de/htdocs/veroeffentlichung/bastinfo/info2002/info2202.htm


Wer jedoch die Skates als Sportgeräte einsetzt sollte die Möglichkeit haben - Wie übrigens bei Rennradfahrern bereits standard! - auf der Strasse zu Skaten.

Ich jedenfalls bin kriminell und ein verkehrsrowdy - Ich skate prinzipiell auf der Strasse weil es mir sicherer erscheint.

Ich habe bereits auch Erfahrung mit Unfällen ( 2 Stück ) - wer viel fährt dem passiert das ( UK - Rücksichtsloser Taxifahrer, gemein plötzlich auftauchender geparkter Mini ;)).
Zuletzt geändert von austinrover am 02 Mär 2005 17:15, insgesamt 4-mal geändert.
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Beitragvon funky » 02 Mär 2005 17:07

Hast Recht Hannes, meine Wortwahl war nicht glücklich :oops:
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Beitragvon shorty » 02 Mär 2005 18:09

Oma hin, 3er BMW her (nix für ungut Hannes).

Das Problem für die Speedskater mit der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber wem auch immer besteht einfach darin, dass nach den geltenden Verkehrsregeln ein Training auf anderen als Privatstraßen und leeren Feldwegen kaum möglich ist.

Wegen der grundsätzlichen Erlaubnis für die Straße:
Hierüber gabs schon mehrfach Diskussionen (auch in einem der hiesigen Foren). Das Problem sehe ich bei der Abgrenzung (siehe Beiträge zum Thema wann ist man ein Speedskater :lol: ).

Was die Rennräder anbetrifft, so konnte ich der StVO bisher nichts zu einer solchen Ausnahme entlocken und Urteile nach denen Rennradfahrer in bestimmten Situationen die Straße nutzen dürfen sind mir auch noch nicht zwischen gekommen. Falls jemand eine Fundstelle kennt: Ich wäre sehr dankbar!

Fazit:
Nehmt Rücksicht bis zum leeren Feldweg und dann lasst es krachen 8)

Und ansonsetn gilt nach kölsche Art:
Nerve behale!

Gruß
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