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im Straßenverkehr?

BeitragVerfasst: 17 Jun 2010 02:25
von MoonKid
Zur Frage, ob man im Straßenverkehr (also mit den Autos zusammen) skaten darf, hatte ich in der Motorwelt einmal gelesen, dass es dazu keine konkrete Regelung gibt und Skaten somit erlaubt sei auf der Straße.

Ein Ordnungsamtmitarbeiter wollte mich letztens eines Besseren belehren. Der erzählte was von "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr".

Was könnt ihr mir dazu erzählen?

Re: im Straßenverkehr?

BeitragVerfasst: 17 Jun 2010 07:25
von Pfälzer
Straßenverkehrsordnung §24 (1):
Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.

Ob das Skaten auf der Straße jetzt ein "gefährlicher Eingriff in den Starßenverkehr" ist, hängt wohl vom konkreten Einzelfall ab.

Re: im Straßenverkehr?

BeitragVerfasst: 21 Jun 2010 12:49
von LutzM
Bekannterweise sind Inline-Skater Fußgänger mit Spielzeug. Immerhin haben Sie mittlerweile Einzug in die StVO erhalten, wenn auch nicht in der gewünschten Weise. Dafür demonstriert die Berlinparade seit nunmehr fast 10 Jahren.
Der "gefährliche Eingriff" ist da wohl ermessenssens Sache und maßlos überzogen.

Bislang geht es in Berlin noch relativ gut, sofern alle den §1 der StVO betrachten und die erforderliche Um- und Rücksicht walten lassen. Zu Neben-Zeiten und in Nebenstraßen OK. Hauptstraßen und insbesondere Konfrontationen mit anderen Verkehrsteilnehmern meiden! Meist bleibt es seitens der Ordnungshüter bei Ermahnungen.

Es empfiehlt sich, beim Auftauchen der Uniformierten nicht laut "Polizei" zu rufen und die Aufmerksamkeit der Staatsmacht auf sich zu lenken, sondern einfach das Tempo zu drosseln, den Bürgersteig zu benutzen, und ruhig, unauffällig weterzurollen.